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   BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01   

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BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01 (https://dejure.org/2001,8267)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.2001 - 3 BN 1.01 (https://dejure.org/2001,8267)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 2001 - 3 BN 1.01 (https://dejure.org/2001,8267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gebühren für Untersuchungen und Kontrollen nach dem Fleischhygienerecht - Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erhebung von EG-Pauschalgebühren

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99

    Abrundung; Bestimmtheit; Bindung an die Auslegung des Landesrechts;

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01
    Vor diesem Hintergrund ist auch nicht ersichtlich, inwiefern das angegriffene Urteil in diesem Punkt vom Urteil des beschließenden Senats vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 7.95 -BVerwGE 102, 39 oder vom Urteil des 1. Senats vom 27. April 2000 - BVerwG 1 C 7.99 - BVerwGE 111, 143 abweichen könnte, die beide zu der Frage ergangen sind, ob der Landesgesetzgeber die Grenzen der ihm bundesrechtlich durch § 24 FlHG eingeräumten Regelungskompetenz eingehalten hat.

    Sowohl in seinem Urteil vom 27. April 2000 - BVerwG 1 C 7.99 - BVerwGE 111, 143 als auch in seinem Beschluss vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 BN 1.00 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 22 hat der damals für das Sachgebiet Fleischhygienerecht zuständige 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden und ausführlich begründet, dass § 24 Abs. 2 FlHG es dem Landesgesetzgeber überlasse, das in der Vorschrift in Bezug genommene Gemeinschaftsrecht in nationales Recht zu transformieren.

    Eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 2000 - BVerwG 1 C 7.99 - BVerwGE 111, 143 liegt ebenfalls nicht vor.

  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 12.99

    Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für Untersuchungen und Hygienekontrollen von

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01
    Im Übrigen liegen zu der von der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfrage bereits Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vor, in denen die Zulässigkeit der Rückwirkung in vergleichbaren Fällen bejaht worden ist (vgl. die Beschlüsse vom 27. April 2000 - BVerwG 1 C 8.99 - GewArch 2000, S. 384 und - BVerwG 1 C 12.99 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 21).

    Eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 2000 - BVerwG 1 C 8.99 - GewArch 2000, S. 384 und - BVerwG 1 C 12.99 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 21, mit denen dem Europäischen Gerichtshof (sinngemäß) die Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt worden sind, ob die EG-Pauschalgebühren auch "die Kosten einer im Einzelfall erforderlichen bakteriologischen Untersuchung" bzw. "die Kosten der Durchführung von Untersuchungen von frischem Schweinefleisch auf Trichinen" umfassen, ist gleichfalls nicht dargetan.

  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 8.99

    Berechtigung eines Schlachtbetriebes zur Erhebung von gesonderten Gebühren für

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01
    Im Übrigen liegen zu der von der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfrage bereits Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vor, in denen die Zulässigkeit der Rückwirkung in vergleichbaren Fällen bejaht worden ist (vgl. die Beschlüsse vom 27. April 2000 - BVerwG 1 C 8.99 - GewArch 2000, S. 384 und - BVerwG 1 C 12.99 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 21).

    Eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 2000 - BVerwG 1 C 8.99 - GewArch 2000, S. 384 und - BVerwG 1 C 12.99 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 21, mit denen dem Europäischen Gerichtshof (sinngemäß) die Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt worden sind, ob die EG-Pauschalgebühren auch "die Kosten einer im Einzelfall erforderlichen bakteriologischen Untersuchung" bzw. "die Kosten der Durchführung von Untersuchungen von frischem Schweinefleisch auf Trichinen" umfassen, ist gleichfalls nicht dargetan.

  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01
    Vor diesem Hintergrund ist auch nicht ersichtlich, inwiefern das angegriffene Urteil in diesem Punkt vom Urteil des beschließenden Senats vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 7.95 -BVerwGE 102, 39 oder vom Urteil des 1. Senats vom 27. April 2000 - BVerwG 1 C 7.99 - BVerwGE 111, 143 abweichen könnte, die beide zu der Frage ergangen sind, ob der Landesgesetzgeber die Grenzen der ihm bundesrechtlich durch § 24 FlHG eingeräumten Regelungskompetenz eingehalten hat.

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin zu 1 weicht das angefochtene Urteil vom Urteil des beschließenden Senats vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 7.95 - BVerwGE 102, 39 nicht ab, denn dieses besagt nicht, dass die Festlegung von Rahmengebühren auf dem Gebiet des Fleischhygienerechts in einer Rechtsverordnung unzulässig sei.

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01
    Schließlich weicht das angefochtene Urteil auch nicht von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210/98 - DVBl 2000, S. 900 und vom 8. April 1987 - 2 BvR 687/85 - BVerfGE 75, 223 ab.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat; für die behauptete Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes) gilt Entsprechendes (vgl. etwa Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98

    Zur Rückforderung nationaler Beihilfen auf Anordnung der Europäischen Kommission,

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01
    Schließlich weicht das angefochtene Urteil auch nicht von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210/98 - DVBl 2000, S. 900 und vom 8. April 1987 - 2 BvR 687/85 - BVerfGE 75, 223 ab.
  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 BN 1.00

    Voraussetzungen der Grundsatzrevision - Vereinbarkeit einer landesrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01
    Sowohl in seinem Urteil vom 27. April 2000 - BVerwG 1 C 7.99 - BVerwGE 111, 143 als auch in seinem Beschluss vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 BN 1.00 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 22 hat der damals für das Sachgebiet Fleischhygienerecht zuständige 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden und ausführlich begründet, dass § 24 Abs. 2 FlHG es dem Landesgesetzgeber überlasse, das in der Vorschrift in Bezug genommene Gemeinschaftsrecht in nationales Recht zu transformieren.
  • OVG Hamburg, 03.02.1999 - Bf V 49/96

    Gebührenbemessung; Fleischbeschau; Pauschaler Aufschlag; Landesrecht; EU-Recht

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01
    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin zu 1 ist das Bundesverwaltungsgericht darin der vom OVG Hamburg in seinem Urteil vom 3. Februar 1999 - Bf V 49/96 - (NordÖR 1999, S. 420) vertretenen Auffassung, der Bundesgesetzgeber habe in § 24 Abs. 2 FlHG den Ländern die Festlegung der EG-Pauschalgebühren verbindlich vorgegeben, nicht gefolgt, sondern hat darin eine Bundesrechtsverletzung gesehen.
  • BVerwG, 20.12.2007 - 3 C 50.06

    Fleischuntersuchung; Fleischuntersuchungsgebühren; Gemeinschaftsgebühr;

    Vielmehr sieht § 24 Abs. 1 des Fleischhygienegesetzes (FlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1993 (BGBl I S. 1189), geändert durch § 33 des Geflügelfleischhygienegesetzes vom 17. Juli 1996 (BGBl I S. 991), von Bundesrechts wegen lediglich vor, dass für die Amtshandlungen nach diesem Gesetz und den zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften kostendeckende Gebühren erhoben werden; hinsichtlich der kostenpflichtigen Tatbestände und der Bemessung der Gebühren belässt § 24 Abs. 2 FlHG es demgegenüber bei der Gesetzgebungsbefugnis der Länder und fügt als Einschränkung lediglich die Bindung der Länder an das Gemeinschaftsrecht hinzu (Urteile vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 7.95 - BVerwGE 102, 39 und vom 27. April 2000 - BVerwG 1 C 7.99 - BVerwGE 111, 143 ; vgl. auch Beschluss vom 26. April 2001 - BVerwG 3 BN 1.01 - LRE 41, 115).

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass nationales Recht die Umsetzung einer Richtlinie des Gemeinschaftsrechts den Ländern bzw. den Kommunalkörperschaften überlassen darf und dass dies auch für die Umsetzung der Richtlinie 85/73/EWG gilt (EuGH, Urteile vom 10. November 1992 - Rs. C-156/91, Hansa Fleisch Ernst Mundt - Slg. I-5567, 5589 und vom 9. September 1999 - Rs. C-374/97, Feyrer - Slg. I-5153, 5167 ; BVerwG, Beschlüsse vom 26. April 2001 - BVerwG 3 BN 1.01 - LRE 41, 115, vom 21. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 9.01 - und vom 27. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 4.01 -).

  • BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01

    Vertragsanpassung; Änderungsklage zur Vertragsanpassung; Änderung der

    Dass es in Schleswig-Holstein mittlerweile eine die im EG-Recht vorgesehene Abweichungsbefugnis in rechtlich nicht zu beanstandender Weise ausfüllende Fleischhygienegebührenregelung gibt, steht auch für die Beklagte fest, nachdem das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2000, mit dem ihr Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit einzelner Gebührentarifstellen der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Veterinärverwaltung i.d.F. vom 29. Januar 1998/24. April 1998 abgelehnt worden ist, durch die Zurückweisung ihrer Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss des erkennenden Senats vom 26. April 2001 - BVerwG 3 BN 1.01 - rechtskräftig geworden ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2006 - 3 LB 3/05

    Fleischbeschaugebühr, Trichinenuntersuchung, Gebührenberechnung

    Die gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil erhobene Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 26. April 2001 (BVerwG 3 BN 1.01) verworfen bzw. zurückgewiesen.

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 26. April 2001 - 3 BN 1.01 - festgestellt, wenn - wie in Schleswig-Holstein - die Erhebung von Gebühren angeordnet werde, die die tatsächlichen Kosten decken sollten, hänge die (gemeinschaftsrechtliche) Zulässigkeit der Erhebung solch gesonderter Gebühren (Gebühren für Trichinenuntersuchungen) lediglich von der Einhaltung des Verbotes der Doppelfinanzierung ab.

  • BVerwG, 27.06.2005 - 3 B 44.05

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Ermächtigung der

    Den Ländern ist unbenommen, zum Erlass der nötigen Bestimmungen durch hinlänglich bestimmtes Landesgesetz die kommunalen Gebietskörperschaften zu ermächtigen (EuGH, Urteil vom 10. November 1992 - Rs. C-156/91 - Hansa Fleisch Ernst Mundt, Slg. I-5567, 5589 ; Urteil vom 9. September 1999 - Rs. C-374/97 - Feyrer, Slg. I-5153, 5167 ; Senat, Beschlüsse vom 26. April 2001 - BVerwG 3 BN 1.01 - LRE 41, 115, vom 21. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 9.01 - und vom 27. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 4.01 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2251/10

    Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen

    Das schließt die Befugnis ein, gemäß Art. 2 Abs. 3 bzw. Art. 5 Abs. 3 sowie gemäß Kapitel I Nr. 4 des Anhangs A unter den dort genannten Voraussetzungen einen höheren Betrag als die EG-Pauschalgebühr zu erheben (EuGH, Urteile v. 10.11.1992 - Rs. C-156/91 - "Hansa Fleisch Ernst Mundt", Slg. I-5567, 5589 und v. 9.9.1999 - Rs. C-374/97 - "Feyrer", Slg. I-5153, 5167; BVerwG, Beschlüsse v. 10.7.2008 - 3 B 30.08 - Juris, 9.10.2006 (aaO) und 26.4.2001 - 3 BN 1.01 - LRE 41, 115).
  • BVerwG, 27.06.2005 - 3 B 52.05

    Umsetzung einer Gemeinschaftsrichtlinie durch die Länder - Umsetzung einer

    ; Urteil vom 9. September 1999 - Rs. C-374/97 - Feyrer, Slg. I-5153, 5167 ; Senat, Beschlüsse vom 26. April 2001 - BVerwG 3 BN 1.01 - LRE 41, 115, vom 21. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 9.01 - und vom 27. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 4.01 -).
  • BVerwG, 09.10.2006 - 3 B 76.06

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Das schließt die Befugnis ein, gemäß Art. 2 Abs. 3 bzw. Art. 5 Abs. 3 sowie gemäß Kapitel I Nr. 4 des Anhangs A unter den dort genannten Voraussetzungen einen höheren Betrag als die EG-Pauschalgebühr zu erheben (EuGH, Urteile vom 10. November 1992 Rs. C-156/91 Hansa Fleisch Ernst Mundt, Slg. I-5567, 5589 und vom 9. September 1999 Rs. C-374/97 Feyrer, Slg. I-5153, 5167 ; Senat, Beschlüsse vom 26. April 2001 BVerwG 3 BN 1.01 LRE 41, 115, vom 21. Juni 2002 BVerwG 3 BN 9.01 und vom 27. Juni 2002 BVerwG 3 BN 4.01 ).
  • BVerwG, 09.10.2006 - 3 B 75.06

    Voraussetzungen der Erhebung einer gesonderten Gebühr (oder Teilgebühr) für die

    Das schließt die Befugnis ein, gemäß Art. 2 Abs. 3 bzw. Art. 5 Abs. 3 sowie gemäß Kapitel I Nr. 4 des Anhangs A unter den dort genannten Voraussetzungen einen höheren Betrag als die EG-Pauschalgebühr zu erheben (EuGH, Urteile vom 10. November 1992 Rs. C-156/91 Hansa Fleisch Ernst Mundt, Slg. I-5567, 5589 und vom 9. September 1999 Rs. C-374/97 Feyrer, Slg. I-5153, 5167 ; Senat, Beschlüsse vom 26. April 2001 BVerwG 3 BN 1.01 LRE 41, 115, vom 21. Juni 2002 BVerwG 3 BN 9.01 und vom 27. Juni 2002 BVerwG 3 BN 4.01 ).
  • BVerwG, 29.03.2005 - 3 BN 1.04

    Zulässigkeit der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache;

    Das schließt die Befugnis ein, gemäß Art. 2 Abs. 3 sowie gemäß Kap. I Ziff. 4 des Anhangs einen höheren Betrag als die Gemeinschaftsgebühren zu erheben, sofern die erhobene Gesamtgebühr die tatsächlichen Untersuchungskosten nicht überschreitet (EuGH, Urteil vom 10. November 1992 Rs. C-156/91 Hansa Fleisch Ernst Mundt, Slg. I-5567, 5589 ; Urteil vom 9. September 1999 Rs. C-374/97 Feyrer, Slg. I-5153, 5167 ; Senat, Beschlüsse vom 26. April 2001 BVerwG 3 BN 1.01 LRE 41, 115, vom 21. Juni 2002 BVerwG 3 BN 9.01 und vom 27. Juni 2002 BVerwG 3 BN 4.01 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 36/08

    Rückforderung gezahlter Fleischbeschaugebühren; Zahlung einer Abgabeschuld ohne

    Vielmehr sieht § 24 Abs. 1 des Fleischhygienegesetzes (FlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1993 (BGBl. I S. 1189), geändert durch § 33 des Geflügelfleischhygienegesetzes vom 17. Juli 1996 (BGBl. S. 991), von Bundesrechts wegen lediglich vor, dass für die Amtshandlungen nach diesem Gesetz und den zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften kostendeckende Gebühren erhoben werden; hinsichtlich der kostenpflichtigen Tatbestände und der Bemessung der Gebühren belässt § 24 Abs. 2 FlHG es demgegenüber bei der Gesetzgebungsbefugnis der Länder und fügt als Einschränkung lediglich die Bindung der Länder an das Gemeinschaftsrecht hinzu (Urteile vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 7.95 - BVerwGE 11, 143 ; vgl. auch Beschluss vom 26. April 2001 - BVerwG 3 BN 1.01 - LRE 41, 115).".

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen den Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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